Bei Ihrer Eheschließung haben Sie diese Möglichkeiten der Namenswahl

Den Namen des Mannes annehmen

Früher war es üblich, dass die Frauen bei der Eheschließung ihren „Mädchennamen“ aufgaben und den Namen ihres Mannes annahmen. Heute entschließen sich Frauen zu dieser Möglichkeit, weil sie der Tradition folgen, keinen Doppelnamen oder keinen anderen Namen als ihr Mann möchten.

Den Namen der Frau annehmen

In den letzten Jahren entscheiden sich Paare hin und wieder für den Namen der Frau. Das kann zum Beispiel mit der Tradition eines Familienunternehmens zusammen hängen oder weil der Name der Frau schöner klingt als der des Mannes.

Einen Doppelnamen wählen

Wenn keiner der Partner auf seinen Namen verzichten möchte, ist der Doppelname ein Kompromiss, der heute durchaus üblich ist. Allerdings sollte sich das Paar gut überlegen ob der Doppelname auch zusammen passt. Frau Kleine und Herr Macke würde eher zum Spott beitragen.
Den Doppelnamen erhält der Partner, dessen Nachname nicht als Ehename gewählt wurde. Sie/er fügt ihren/seinen Geburts-bzw. Familiennamen an den Ehenamen an oder stellt ihn voraus. Der Doppelname kann jederzeit wieder abgelegt werden und ab dem Zeitpunkt gilt nur der Ehename, den dann auch die Kinder des Paares tragen.

Jeder behält seinen Namen

Eine moderne Variante, die Vor-und Nachteile hat. Vorteile: Jeder heißt wie er vorher geheißen hat und eine Umgewöhnung sowie eine Dokumentenänderung entfallen. Nachteil: Die Zusammengehörigkeit ist nach außen hin, auch für Institutionen, nicht immer deutlich.
Allerdings kann sich das Paar für einen Ehenamen entscheiden und somit festlegen, welchen Namen die Kinder tragen werden. Möglich ist auch, dass ein Partner den Nachnamen des anderen gesetzlich annimmt, und einen eigenen, als sogenannten „Künstlernamen“, fortführt. Das ist umsetzbar, wenn er oder sie sich rund um den Namen nachweislich eine Profession aufgebaut hat.

Friederike Stoffregen